Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir uns für die Verwendung des generischen Maskulinums entschieden. Alle männlichen Bezeichnungen beziehen sich deshalb selbstverständlich ebenso auf Frauen und diversgeschlechtliche Menschen.
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren „AGB“) regeln die vertraglichen Verhältnisse zwischen der Carl Duisberg Centren gemeinnützige GmbH (im Weiteren „CDC“) und Personen oder Gesellschaften (im Weiteren „Auftraggeber“), für welche CDC Deutschkurse und verbundene Dienstleistungen in Deutschland erbringt. Nimmt der Auftraggeber die Leistungen von CDC nicht persönlich in Anspruch, so gelten die Bestimmungen entsprechend für den Leistungsempfänger (z. B. Kursteilnehmer).
Mit seiner Anmeldung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Vertragsangebot (im Weiteren „Buchung“) ab. Der Auftraggeber sollte dabei die vorgefertigten Anmeldeformulare oder das Online-Buchungsverfahren von CDC verwenden. Andere Anmeldungen sind grundsätzlich so auszulegen, dass sie sich auf aktuelle Angebote von CDC beziehen, wie sie in offiziellen Werbemitteln von CDC beschrieben sind.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bereits bei der Anmeldung seine zur Vorbereitung des Vertrages erforderlichen personenbezogenen Daten wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Buchungen für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die Auswirkungen auf die Erbringung der gebuchten Leistungen haben könnten wie z. B. Allergien, müssen die ausdrückliche persönliche Erklärung dieser Person enthalten, dass sie in die erforderliche Verarbeitung ihrer Gesundheitsdaten in Kenntnis der Datenschutzhinweise von CDC einwilligt (im Weiteren „Gesundheitseinwilligung“); andernfalls ist CDC nicht zur Verwendung der erforderlichen Gesundheitsdaten berechtigt. Die Buchung bzw. der Vertrag wird in diesem Fall erst dann wirksam, wenn CDC die Gesundheitseinwilligung zugeht.
Buchungen von Minderjährigen müssen von den Erziehungsberechtigten abgegeben oder bestätigt sein. Für minderjährige Personen ist zusätzlich eine schriftliche Vollmachtserklärung der Erziehungsberechtigten (im Weiteren „Elternerklärung“) notwendig. Die Buchung bzw. der Vertrag wird in diesem Fall erst dann wirksam, wenn CDC die erforderliche Bestätigung der Erziehungsberechtigten und die Elternerklärung zugehen.
CDC kann den Eingang einer Buchung mit einer Eingangsbestätigung quittieren. Die Eingangsbestätigung stellt keine Vertragsannahme dar und ist unverbindlich.
CDC kann eine Buchung ab Zugang 10 Werktage lang annehmen. CDC erklärt die verbindliche Annahme mit einer Auftragsbestätigung in Schriftform, Textform oder einem zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten elektronischen Format; erfolgt keine Auftragsbestätigung, kommt kein Vertrag zustande und es besteht kein Anspruch auf eine gebuchte Leistung.
Bei Buchungen über Agenturen kommt ein Vertrag nur zwischen CDC und der Agentur zustande. Für die Vertragsgestaltung zwischen der Agentur und deren Kunden ist CDC nicht verantwortlich. Durch die Auftragsbestätigung von CDC wird eine Buchung verbindlich. Fehlt eine erforderliche Bestätigung des Erziehungsberechtigten, Elternerklärung oder Gesundheitseinwilligung, ist die Buchung bzw. der Vertrag mit der Agentur hinsichtlich des betreffenden Teilnehmers durch den Zugang der jeweiligen Erklärungen aufschiebend bedingt und wird erst mit deren Zugang bei CDC wirksam.
Die Teilnehmerzahl in den Kursen beträgt mindestens 6, höchstens 15 Teilnehmer. Wir behalten uns vor, einen Gruppenkurs bis 4 Wochen vor Kursbeginn abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Findet der Kurs trotz geringerer Teilnehmerzahl statt, verringert sich der wöchentliche Umfang wie folgt: Bei 3–5 Teilnehmern 15 anstatt 20 Trainingseinheiten (TE) pro Woche und bei 1–2 Teilnehmern 10 statt 20 TE pro Woche im Standardkurs.
Auftraggeber müssen die erforderlichen Berechtigungen zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland, z. B. den Besitz eines erforderlichen Visums, eigenständig sicherstellen.
Erhält ein Auftraggeber nachweislich ohne eigenes Verschulden kein erforderliches Visum für den Aufenthalt in Deutschland, kann er vor Kursbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150 € vom Kurs zurücktreten. Der Anspruch von CDC auf Erstattung weiterer angefallener Gebühren und Kosten gemäß diesen AGB bleibt unberührt.
Jeder Auftraggeber muss zum Zeitpunkt der Einreise eine für Deutschland gültige Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherung vorweisen können. Auf Wunsch kann eine solche Versicherung über CDC abgeschlossen bzw. vermittelt werden. Dem Auftraggeber wird darüber hinaus der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Reisekrankenversicherung und einer Versicherung zur Abdeckung der Kosten einer Rückführung im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls ausdrücklich empfohlen.
Der Umfang aller Leistungen ergibt sich aus den jeweiligen aktuell gültigen Angeboten und eventuell dazugehörigen Leistungsbeschreibungen.
Der Unterricht findet in der Regel vormittags statt. Bei hoher Auslastung kann der Unterricht jedoch auch nachmittags gehalten werden. Sollte sich der Unterricht mit zeitgleich angebotenen Freizeitaktivitäten überschneiden, entsteht hierdurch kein Anspruch auf Ersatz des Freizeitprogramms. Eine Trainingseinheit (TE) umfasst 45 Minuten. Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt.
An gesetzlichen Feiertagen, die in der jeweils gültigen Preisliste genannt sind, findet kein Unterricht statt. Einzelunterricht wird hingegen vorgearbeitet oder nachgeholt.
Lehrerwechsel sind immer zulässig. Der Lern- oder Vermittlungserfolg kann nicht garantiert werden.
Von CDC vermittelte Unterkünfte sind Privatwohnungen, Wohnheime oder Appartements. Die Anreise erfolgt in der Regel sonntags im Laufe des Nachmittags, die Abreise samstags im Laufe des Vormittags. Die Unterkünfte befinden sich am Kursort oder in der näheren Umgebung. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind unsere Schulen maximal innerhalb von 60 Minuten zu erreichen.
Bitte beachten Sie: Die Unterrichtsräume und Unterbringungen sind im Allgemeinen nicht barrierefrei.
Für Preise aller Leistungen ist ausschließlich die aktuell gültige Preisliste verbindlich.
Wurde der Studienplatzvermittlungsservice gebucht, können hierfür zusätzliche Kosten (z. B. durch Gebühren Dritter für Beglaubigungen, Übersetzungen, Bearbeitungsgebühren) entstehen, die nicht im Preis enthalten sind. Diese Kosten kann CDC von dem Auftraggeber zusätzlich und im Voraus verlangen.
Weiterhin macht CDC nach Maßgabe dieser AGB bei Buchungsänderungen, Rückerstattungen und Zahlungen durch Zahlungsdienstleister (z.B. PayPal) zusätzliche Kosten geltend.
Der Auftraggeber erhält grundsätzlich eine Rechnung zusammen mit der Auftragsbestätigung. Rechnungen von CDC werden in Euro (€) ausgestellt und sind sofort fällig.
Für gebuchte Leistungen mit einer Dauer von max. 3 Monaten ist das volle Entgelt in einer Zahlung zu begleichen; für gebuchte Leistungen mit einer längeren Dauer ist das Entgelt für die ersten 3 Monate, wie in der Rechnung ausgewiesen, zu zahlen. Die Zahlung muss spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn auf dem in der Auftragsbestätigung/Rechnung angegebenen Konto von CDC eingegangen sein. Für Buchungen mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten ist die Gebühr ab dem 4. Monat monatlich in Höhe der in der Rechnung ausgewiesenen Teilbeträge zu zahlen. Die Monatsraten müssen spätestens am 15. des Vormonats auf dem in der Auftragsbestätigung/Rechnung angegebenen Konto von CDC eingegangen sein.
Zahlungen sind per Überweisung bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn, bei späterer Buchung unverzüglich, auf das in der Auftragsbestätigung/Rechnung angegebene Konto von CDC zu leisten. Zahlung durch einen Zahlungsdienstleister (ggf. gegen Gebühr) und Barzahlung sind innerhalb derselben Zahlungsfristen ebenso möglich.
Detaillierte Informationen zum Kurs, zur Unterbringung und sonstigen gebuchten Leistungen folgen erst nach Eingang der kompletten Zahlung bei CDC.
Bitte beachten Sie: Ohne vollständige Begleichung aller fälligen Rechnungsbeträge besteht kein Anspruch auf Erhalt der gebuchten Leistungen.
Eine kostenlose Änderung gebuchter Leistungen ist nur zugunsten eines höherwertigen Angebotes möglich. Jede sonstige Änderung einer Buchung ist bis 2 Wochen vor Kursbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50 € möglich. Eine spätere Änderung der Buchung ist nur durch Rücktritt / Widerruf gemäß diesen AGB und gleichzeitige Neuanmeldung möglich.
Auftraggebern steht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der am Ende abgedruckten Widerrufsbelehrung zu, wenn
Nach Ablauf der Widerrufsfrist wird Auftraggebern unter den Bedingungen dieser Ziffer ein vertragliches Recht zum Rücktritt eingeräumt. Zum Rücktritt bedarf es immer mindestens einer Erklärung in Textform (z.B. E-Mail). Das bloße Nichterscheinen bei Kursbeginn stellt keinen Rücktritt dar.
Der Rücktritt von einem Kurs, einer Unterkunftsbuchung oder sonstigen gebuchten Leistungen ist vor Kursbeginn gegen folgende Gebühren möglich:
Wurde zusätzlich der Studienplatzvermittlungsservice gebucht und tritt der Auftraggeber vor Kursbeginn zurück, wird hierfür eine Extra-Bearbeitungsgebühr von 150 € fällig, außerdem sind alle bis zum Rücktritt angefallenen Kosten durch Gebühren Dritter gegen Nachweis vom Auftraggeber zu tragen.
Als Tag des Kursbeginns gilt das in der Auftragsbestätigung/Rechnung genannte Datum des Kursbeginns oder der Beginn der Laufzeit der vereinbarten Unterbringungsleistung.
Der Rücktritt von Prüfungen ist kostenfrei bis zum Anmeldeschluss des jeweiligen Centrums möglich. Danach wird die Prüfungsgebühr vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Dem Auftraggeber bleibt in jedem Fall des Rücktritts der Nachweis vorbehalten, dass CDC durch den Rücktritt ein geringerer Schaden entstanden ist.
Bei einem Rücktritt erfolgt eine Rückerstattung der bereits bezahlten Beträge durch CDC nach Abzug anfallender Bearbeitungsgebühren und Kosten. Die Rückzahlung erfolgt ausschließlich an die Person oder Agentur, welche die Zahlung geleistet hat. Ausnahmen hiervon sind nur auf schriftliche Anweisung der Person oder Agentur, welche die Zahlung geleistet hat, möglich.
Ist der Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, daran gehindert, bei Kursbeginn die gebuchten Leistungen in Anspruch zu nehmen, hat er CDC hierüber unverzüglich, spätestens 48 Stunden nach dem Zeitpunkt des geplanten Kursbeginns, zu informieren. In Bezug auf den versäumten Unterricht gilt Ziffer 15. CDC bemüht sich bei Bedarf in Abstimmung mit dem Auftraggeber um eine Umbuchung.
Bitte beachten Sie, dass häufig eine hohe Nachfrage an den Kursen und Unterkünften besteht. Im Interesse aller Kunden an einer optimalen Nutzung der vorhandenen Ressourcen behält sich CDC daher das Recht zur anderweitigen Vergabe des Kursplatzes und/oder der gebuchten Unterkunft des Auftraggebers für den Fall vor, dass der Auftraggeber bei Kursbeginn ohne Benachrichtigung gemäß Satz 1 nicht erscheint und sich auch innerhalb einer von CDC in Textform gesetzten Nachfrist mit Ankündigung der anderweitigen Vergabe der gebuchten Leistungen nicht bei CDC meldet.
Auch in diesem Fall kann der Auftraggeber bis zum planmäßigen Ende des gebuchten Kurses durch Mitteilung an CDC die gebuchten Leistungen noch in Anspruch nehmen, CDC kann ihm hierzu jedoch einen anderen Kurs mit gleichartigem Lerninhalt und Niveau und/oder eine andere Unterkunft der vereinbarten Art zuweisen. Hierfür hat der Auftraggeber der CDC einen angemessenen organisatorischen Vorlauf zu gewähren.
Der Vergütungsanspruch von CDC bleibt im Falle des bloßen Nichterscheinens des Auftraggebers grundsätzlich unberührt. Unterbleibt eine rechtzeitige Benachrichtigung an CDC gemäß Satz 1, ist CDC berechtigt, für den dadurch verursachten organisatorischen Mehraufwand eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 150 € zu erheben. Soweit die gebuchten Leistungen vom Auftraggeber bis zum planmäßigen Kursende nicht in Anspruch genommen und von CDC gemäß Abs. 2 anderweitig verwertet werden konnten, erstattet CDC dem Auftraggeber nach Kursende die gezahlte Vergütung anteilig in Höhe der durch die anderweitige Verwendung der gebuchten Leistungen erzielten Erlöse unter Abzug der Bearbeitungsgebühr von 150 € gemäß Ziffer 11 und der zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 150 € nach dieser Ziffer 11a. Zwingende gesetzliche Erstattungsansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
Auftraggeber mit gebuchter Unterkunft müssen CDC spätestens eine Woche vor Anreise ihre Ankunftszeit mitteilen. Bei Buchung einer Privatunterkunft ist auch der Gastgeber entsprechend zu informieren. Erfolgt diese Information der Gastgeber nicht, ist nicht zu garantieren, dass der Gastgeber bei Anreise zu Hause ist.
Von allen Auftraggebern wird ein einwandfreies und diszipliniertes Verhalten gegenüber Vermietern, Mitbewohnern, anderen Kursteilnehmern sowie allen Mitarbeitern von CDC erwartet. Bei groben Verstößen gegen geltende Regeln, Sitten bzw. Schul- oder Hausordnungen behält sich CDC das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages vor. Im Falle undisziplinierten Verhaltens, wie auch bei Verstößen gegen deutsches Recht (z. B. Diebstahl, Drogenmissbrauch, Sach- und Personenschäden, illegale Downloads), behält sich CDC das Recht vor, Auftraggeber unmittelbar vom Kurs oder Programm auszuschließen. Die Kosten für die frühzeitige Abreise tragen der Auftraggeber bzw. dessen Erziehungsberechtigte. Eine Rückerstattung seitens CDC wird nicht gewährt.
Jede Anmeldung minderjähriger Auftraggeber setzt eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Elternerklärung voraus. CDC übernimmt außerhalb der gebuchten Leistungen weder Aufsichts- noch Sorgfaltspflichten für volljährige oder minderjährige Auftraggeber. Insbesondere Mitarbeiter, Gastgeber von Privatunterkünften, Betreuer und sonstige Erfüllungsgehilfen von CDC können eine umfassende Aufsicht minderjähriger Auftraggeber nicht gewährleisten. Falls das Verhalten eines Auftraggebers Anlass zur Sorge gibt, beschränkt sich die Pflicht von CDC auf die umgehende Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten.
Ist der Auftraggeber durch Krankheit oder sonst unverschuldet daran gehindert, am Unterricht teilzunehmen, muss er CDC rechtzeitig im Voraus über sein Fehlen informieren. Dies gilt auch im Falle des Nichterscheinens bei Kursbeginn.
Ein Einzeltraining kann nur bis 24 Stunden vor Trainingsbeginn bzw. bei Montagsterminen bis zum vorausgehenden Freitag bis 12:00 Uhr abgesagt werden. Erfolgt die Information rechtzeitig, wird versäumter Unterricht vor- oder nachgearbeitet oder andernfalls gutgeschrieben und kann dann am Kursende angehängt bzw. binnen 6 Monaten nachgeholt werden.
Bei Gruppenkursen gilt dies bezüglich der Lerninhalte und des Niveaus vorbehaltlich der Verfügbarkeit eines adäquaten Kurses. Danach verfällt das Guthaben.
Ein Gruppenkurs kann nach mehrtägiger Fehlzeit des Auftraggebers aus didaktischen Gründen in der Regel vom Auftraggeber nicht mehr fortgesetzt werden. CDC wird den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und sich innerhalb angemessener Frist um einen passenden Ersatzkurs bemühen.
Unterbricht der Auftraggeber den Studienplatzvermittlungsservice, bevor CDC alle geschuldeten Bewerbungen durchgeführt hat, kann er binnen eines Jahres verlangen, dass die übrigen Bewerbungen an einem gleichgestellten Institut nachgeholt werden. Im Übrigen ist eine Gutschrift, Nachholung oder Rückerstattung gebuchter Leistungen, ebenso wie eine Anrechnung ersparter Aufwendungen oder anderweitiger getätigter oder unterlassener Verwendungen, ausgeschlossen. Der Anspruch von CDC auf Zahlung des gesamten Preises bleibt in jedem Fall erhalten.
Ausfallender Unterricht wird vor- oder nachgearbeitet oder dem Auftraggeber gutgeschrieben und kann dann am Kursende angehängt bzw. binnen sechs Monaten nachgeholt werden.
Muss Unterricht durch Krankheit des Dozenten oder sonst unverschuldet für maximal einen Kurstag ersatzlos ausfallen, behält CDC den Anspruch auf den gesamten Preis.
Dem Auftraggeber obliegt es, CDC einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Ohne die rechtzeitige Anzeige können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Anschließend steht CDC eine angemessene Frist zur Abhilfe zu. Behebt CDC den Mangel binnen dieser Frist nicht oder erfolglos und wird auch keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht, kann der Auftraggeber die betroffenen Leistungen außerordentlich kündigen und Ersatz eines entstandenen Schadens verlangen. Das Abwarten der Frist ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von CDC ernsthaft und endgültig verweigert wird.
Alle Ansprüche wegen Mängel verjähren nach einem Jahr ab dem Tag, an dem die Leistungen dem Vertrag nach enden sollten.
Kommt es aufgrund höherer Gewalt zu Kursausfall bzw. kann CDC deshalb nicht oder nicht mangelfrei leisten, so gelten alle betroffenen Leistungspflichten vorübergehend als gestundet. CDC ist berechtigt, durch eine zumutbare Ersatzleistung abzuhelfen. Der Ersatz von Präsenzunterricht durch einen gleichwertigen Onlinekurs gilt während des Einflusses der höheren Gewalt als zumutbar. Ebenso gilt während des Einflusses der höheren Gewalt eine Gutschrift von gebuchten Leistungen, die mindestens über einen Zeitraum von drei Jahren nach Wegfall des Leistungshindernisses bzw. Mangels eingelöst werden kann, als zumutbar. Besteht das Leistungshindernis bzw. der Mangel aufgrund höherer Gewalt länger als zwei Wochen, ohne dass CDC durch eine zumutbare Ersatzleistung abhilft, kann der Auftraggeber die betroffene Leistung außerordentlich kündigen. Besteht das Leistungshindernis bzw. der Mangel länger als sechs Monate, kann der Auftraggeber die betroffene Leistung auch trotz einer zumutbaren Ersatzleistung außerordentlich kündigen. Durch zumutbare Ersatzleistungen bleibt der Anspruch von CDC auf Zahlung des gesamten Preises erhalten.
Informiert CDC den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt des Leistungshindernisses bzw. des Mangels aufgrund höherer Gewalt, so haftet CDC nicht für dadurch eintretende Schäden.
Höhere Gewalt bedeutet ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Beispiele sind Epidemien, Erdbeben, Terroranschläge, zwingende staatliche Maßnahmen zur Krisenbekämpfung, Aufstände, Kriege oder Bürgerkriege.
Leistungen enden mit Ablauf ihrer Laufzeit, wenn sie nicht außerordentlich gekündigt werden.
Die außerordentliche, fristlose Kündigung gebuchter Leistungen ist jeder Partei nur aus wichtigem Grund erlaubt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn auf Grund von Tatsachen dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung bis zu der vereinbarten Beendigung der Leistungen nicht zugemutet werden kann. Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt, erfolgen.
Als wichtige Gründe gelten jedenfalls die Verwendung gefälschter Dokumente/Zeugnisse und alle in diesen AGB ausdrücklich genannten Fälle.
Zur Kündigung bedarf es immer mindestens einer Erklärung in Textform (z. B. E-Mail), die den Kündigungsgrund ausweist. Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.
Bei einer wirksamen Kündigung erstattet CDC bereits gezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen, eventuell abzüglich erforderlicher Aufwendungen, Auslagen oder Schadensersatz, zurück. Die Rückzahlung erfolgt ausschließlich an die Person oder Agentur, die die Zahlung geleistet hat. Ausnahmen hiervon sind nur auf schriftliche Anweisung der Person oder Agentur, die die Zahlung geleistet hat, möglich.
Für Verletzungen an Leben, Körper oder Gesundheit haftet CDC stets voll, wenn diese auf Verschulden von CDC, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen haftet CDC nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch hinsichtlich ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen, sofern nicht eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten vorliegt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut.
CDC kann Regress nehmen, wenn sie für von Auftraggebern verursachte Schäden haftbar gemacht wird. CDC übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust persönlicher Objekte von Auftraggebern.
Für Schäden aller Art, die ein Auftraggeber verursacht, haftet dieser gegenüber dem Geschädigten nach den gesetzlichen Bestimmungen persönlich. Auftraggeber mit Unterkunft in Wohnheimen und teilweise auch bei Gastfamilien müssen spätestens beim Einzug eine Sicherheitskaution hinterlegen. Im Schadensfall wird diese von CDC an Geschädigte zur Tilgung ihrer Schadensersatzforderungen gegen den Auftraggeber ausgezahlt. Darüber hinausgehende Ansprüche der Geschädigten bleiben bestehen und werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Entsteht kein Schaden, wird die Kaution bei Abreise voll erstattet.
Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zur Wirksamkeit mindestens der Textform (z. B. E-Mail). Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Gerichtsstand ist Köln, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Köln dessen allgemeiner oder besonderer Gerichtsstand ist.
Sie haben das Recht, diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Carl Duisberg Centren gemeinnützige GmbH, Hansaring 49–51, 50670 Köln; E-Mail: revocation@cdc.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Widerrufserklärung vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, müssen wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich etwaiger Lieferkosten, unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem Ihre Widerrufserklärung bei uns eingegangen ist, zurückzahlen. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde mit Ihnen ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen schon während der Widerrufsfrist beginnen sollen, und widerrufen Sie nach Beginn der Dienstleistungen, müssen Sie uns einen angemessenen Betrag zahlen. Der Betrag entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über Ihren Widerruf unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen.